Beim Gemeinschaftskonto wird das Bankkonto mit mindestens zwei Kontoinhabern oder Kontoinhaberinnen geführt. Beim Einzelkonto gibt es nur einen Kontoinhaber oder eine Kontoinhaberin. Den Dritten kann per Vollmacht Verfügungsmöglichkeit eingeräumt werden.
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Wenn Sie bereits Kunde bei uns sind, eröffnen Sie Ihr Gemeinschaftskonto1 oder Einzelkonto1 in Ihrem Online Banking. Sind Sie Kunde oder Kundin ohne OnlineBanking können Sie sich den Zugang in wenigen Schritten online freischalten.
1 Sie gelten als Kundin oder Kunde, wenn Sie ein Giro-, Geldmarkt-, Tagesgeld- oder Sparkonto oder ein Wertpapierdepot bei uns haben oder über eine Konto-Vollmacht verfügen.