Nach dem Jahressteuergesetz 2022 wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2023 die Höchstbeträge für den Sparerpauschbetrag angehoben.
- Für Ledige erhöht sich der Sparerpauschbetrag von derzeit 801 Euro auf 1.000 Euro.
- Für zusammenveranlagte Eheleute/Lebenspartner erhöht sich der Sparerpauschbetrag von derzeit 1.602 Euro auf 2.000 Euro
Der bei uns hinterlegte Freistellungsauftrag unserer Mitglieder, Kundinnen und Kunden wurde automatisch bis zum 4.1.2023 an die neuen Beträge angepasst. Auch für Mitglieder, Kundinnen und Kunden, die bisher nicht den Höchstbetrag bei uns freigestellt haben, haben wir die Anpassung ihrer Freistellungsaufträge entsprechend der prozentualen Erhöhung vorgenommen.
Wofür ist der Sparerfreibetrag?
Zinseinkünfte aus Kapitalvermögen müssen versteuert werden. Innerhalb bestimmter Grenzen sind Ihre Kapitalerträge jedoch steuerfrei. Denn Sie können einen Sparerpauschbetrag in Anspruch nehmen, indem Sie einen Freistellungsauftrag stellen.
Sie können jedoch die Höhe individuell anpassen oder anders aufteilen.
Gerne unterstützen wir Sie auch persönlich bei einer Optimierung und Verteilung.